Born-digitals

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Born-digitals sind Objekte, die ohne Analog-Digital-Wandlung direkt in digitaler Form entstanden sind, also nicht durch Digitalisierung aus analogen Vorlageformen geschaffen wurden.

Explikation

Typische Beispiele für Born-digitals sind Fotos und Videos von Digitalkameras, Texte (auch E-Mails), die mit einem Textverarbeitungsprogramm oder Editor geschrieben wurden, Datenbanken, elektronische Akten, Forschungsdaten, Webseiten, Software (Quelltext oder ausführbare Programme), aber auch ganze Datenträger wie Disketten, Festplatten und USB-Sticks.

Technisch unterscheiden sich Born-digitals und durch Digitalisierung gewonnene digitale Dokumente nicht zwangsläufig, dennoch macht ihre spezifisches Genese eine Unterscheidung sinnvoll:

  1. Die technischen Merkmale von Born-bigitals sind im Prinzip unveränderlich festgelegt, während der Prozess der Digitalisierung immer verlustbehaftet ist, so dass schon dabei signifikante Eigenschaften definiert und Qualitätsabwägungen getroffen werden müssen (etwa hinsichtlich Dateigröße, Auflösung, Farbtiefe, Bitrate usw.) Diese Entscheidungen entfallen bei der Entstehung von Born-digitals, und ihr Lebenszyklus ist zu Beginn einfacher strukturiert.
  2. Umgekehrt sind die technischen Merkmale von Born-digitals oft nicht ausreichend dokumentiert und bekannt, sodass die Identifikation, Charakterisierung und Validierung z. B. von Dateiformaten bei ihnen eine größere Rolle spielt.
  3. Bei der Digitalisierung können für die Langzeitarchivierung geeignete Datenformate und Metadaten ausgewählt werden, während Born-digitals häufig in unkontrollierten, prä-kustodialen Zusammenhängen entstehen, ohne Aspekte ihrer Langzeitarchivierung ausreichend zu berücksichtigen. Die Gefahr, auf proprietäre Dateiformate zu stoßen, ist größer. Insofern werden in ihrem Lebenszyklus in der Phase der Übernahme in ein Archiv häufiger zusätzliche Schritte zur Migration oder Emulation notwendig sein.
  4. Häufig haben Born-digitals zugleich unikalen Charakter, so dass eine verteilte inhaltliche Erschließung (wie etwa in den Bibliotheksverbünden) nicht möglich ist.
  5. Umgekehrt erlaubt ihr digitaler Charakter die direkte Bearbeitung mit Software-Werkzeugen, etwa die Erstellung von Volltext-Indices, ohne dass fehlerbehaftete Texterkennung (OCR) stattfinden müsste.
  6. Zur softwaregestützen Bearbeitung gehört auch die Bildung von kryptografisch gesicherten Prüfsummen. Durch sie kann die Integrität und Authentizität von Born-digitals auf einfache Weise gesichert und bewiesen werden, während authentische Digitalisierung praktisch nur intellektuell überprüfbar ist.
  7. Bei großen Mengen von unikalen Born-digitals aus Nachlässen kann die paradoxe Situation entstehen, dass Dokumente zugleich per Volltextindex transparenter als je zuvor durchsuchbar sind, während sie im klassischen Sinn noch als metadatenfrei und unerschlossen gelten müssen. Dies schließt insbesondere auch Metadaten zum Zugriff und zur Benutzung mit ein, so dass Born-digitals in dieser Hinsicht besondere Probleme in Bezug auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte aufwerfen können. Damit sind sie einerseits technisch als Gegenstand der Forschung besonders geeignet, während andererseits administrativ das Gegenteil der Fall sein kann.
  8. Nur Born-digitals können als Speicher-Container für andere digitale Dokumente auftreten, wodurch sich eine komplexe Objektstruktur und besondere Herausforderungen für die Erschließung ergeben können. Insbesondere sind Datenträger, Partitionen und Dateisysteme (inklusive ihrer technischen Metadaten über Zugriffsrechte, Änderungszeitpunkte, gar gelöschte Dateien) von den atomareren Einzeldateien zu unterscheiden und erfordern andere Erhaltungsmaßnahmen. Datenträger (Disketten, Festplatten, USB-Sticks) aus Nachlässen müssen zusätzlich als forensisch korrekte Kopie (Sektor-image) gesichert werden, können aber zugleich als schreibgeschützter Checkpoint für risikobehaftete Arbeitsschritte auf Datei-Ebene oder als virtuelle Laufwerke in Virtualisierungs-/ Emulationsumgebungen dienen.
  9. Es ist kaum vorstellbar, auf interaktive digitale Dokumente zu treffen, die nicht genuin digital entstanden sind (Computerspiele, Anwendungen, interaktive Webseiten und digitale Kunstwerke usw.). Interaktive Dokumente können sachgerecht nur durch Emulation langfristig und authentisch erfahrbar erhalten werden, die gegenüber einer einfachen, seriellen Dateiformatmigration jedoch besondere technische Komplexität heraufbeschwört. Schließlich sind Emulatoren (aber auch schon die zeitgenössischen Betriebssysteme) ihrerseits interaktive Born-digitals, die erhalten werden müssen.
  10. Generell bieten Born-digitals nicht die Rückfallposition einer analogen Vorlage, auf die im Fehler- oder Verlustfall zurückgegriffen werden kann. Verschiedene Ansätze zur analogen Speicherung von digitalen Dokumenten mit der Möglichkeit einer zukünftigen Re-Digitalisierung sind exotisch geblieben und halten der stetig wachsenden Zahl von Born-digital-Dokumenten nicht stand. Insbesondere bei Unikaten, also z. B. bei Born-digitals aus Nachlässen, haben Gedächtnisorganisationen deshalb eine besondere Verantwortung für deren authentischen Langzeiterhalt.

Die Notwendigkeit der digitalen Bestandserhaltung stellt sich damit für Born-digitals in besonderem Maße, auch wenn diese natürlich alle Arten digitaler Dokumente zum Gegenstand hat.

Literatur

Webressourcen


kih