Eigentumsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Dezember 2016, 17:54 Uhr
Quellen unterliegen nicht nur dem Urheberrecht, sondern auch dem Persönlichkeitsrecht und dem Eigentumsrecht. So kann ein Eigentümer von Quellen, das können Privatpersonen oder Institutionen sein, obwohl diese Quellen gemeinfrei geworden sind, Gebühren für die Nutzung verlangen. Die Gebühren werden bei Institutionen in der Regel für die ordnungsgemäße Archivierung und Erschließung verwendet. Das Eigentumsrecht steht gegebenenfalls Open Access entgegen.