Autorrevision
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Eigenhändige Abänderung (Auto-Revision) eines niedergeschriebenen Textes durch den Verfasser. Sie kann sich in einer Grundschicht finden, die ebenfalls autograf ist, also vom Autor stammt.(1) Eine solche Verbesserung durch den Autor kann aber auch in einer Grundüberlieferung auftreten, die nicht von seiner Hand stammt: Dies ist bis heute gang und gäbe z. B. bei der Autordurchsicht von Druckfahnen; ein frühes Beispiel aus dem Mittelalter sind die mutmaßlichen Eingriffe des Autors Otfrid von Weißenburg in die Wiener Überlieferung seines ‘Evangelienbuches’. In jedem Fall geht mit solchen Autorrevisionen eine werkgenetisch besonders aufschlussreiche Form der Autorisierung einher.
Beispiele
Otfrid-Handschrift (9. Jh.) Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. Ser. n. 2687, fol. 31v: Zeile 1 und die Überschrift in Z. 2 werden der Hand Otfrids (= Schreiber V6) zugewiesen(2), ebenso die Revisionshandlungen in Z. 8: uuanne thu <bi>gín<n>es . <thes> thines héiminges
Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. Ser. n. 2687: http://data.onb.ac.at/rec/AC13949565
Heidelberg, UB, Cpg 312 (Beheim-Autograph, 15. Jh.), fol. 24v: Tilgung durch Streichung mit schwarzer und roter Tinte und Textersetzung am unteren Seitenrand mit korrespondierenden Einweisungszeichen in Rot (Doppelkreuz).
Quelle: http://digi.un.uni-heidelberg/diglit/cpg312/0072, CC-BY-SA 3.0
Referenzen
↑ (1) Wie das in der Neuzeit häufig der Fall ist, aber schon im Mittelalter anzutreffen ist, so etwa bei Michel Beheim.