Fremdvariante

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Gegenüber einem Bezugstextstück anderslautende Textstelle, die im Verlauf der Geschichte eines Textes bzw. Werkes in einem nicht vom Autor autorisierten Vorgang durch eine andere Person hergestellt wurde.

Explikation

In einer engeren Bedeutung meint der Begriff nur solche Varianten, die nach dem Tod des Autors entstanden sind. In einer weiteren Bedeutung sind auch unautorisierte Varianten zu Lebzeiten des Autors, vor allem also in vom Autor nicht beauftragten, kontrollierten und und/oder gebilligten Abschriften oder Drucken, einbegriffen. Der Begriff gehört zum Begriffspaar AutorvarianteFremdvariante, das eine simplifizierende Version der von Hans Werner Seiffert(1) vorgeschlagenen Dreierreihe AutorvarianteAutorisierte VarianteFremdvariante darstellt.

In dem parallel gebrauchten, allerdings auf Prozesse statt Personen ausgerichteten Begriffspaar EntstehungsvarianteÜberlieferungsvariante entspricht Fremdvariante in etwa dem letzten Begriff.

Mit Bezug auf die Differenzierung von Variante als autorisierter Textänderung und Lesart als unautorisierter Textänderung entspricht Fremdvariante dem letzten Begriff.

Antonym

Autorvariante

siehe auch

Literatur

  • Bohnenkamp, Anne: Autor-Varianten, in: editio 17 (2003), S. 16–30.
  • Nutt-Kofoth, Rüdiger, Variante, Lesart, Korrektur oder Änderung? Zum Problem der Synonyme in der neugermanistischen Editionsphilologie, in: Editorische Begrifflichkeit. Überlegungen und Materialien zu einem „Wörterbuch der Editionsphilologie, hg. von Gunter Martens, Berlin, Boston 2013 (Beihefte zu editio. 36), S. 113–124.
  • Seiffert, Hans Werner, Untersuchungen zur Methode der Herausgabe deutscher Texte, 2. Aufl., Berlin 1969 (Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Veröffentlichungen des Instituts für deutsche Sprache und Literatur. 28), 1. Aufl. 1963.


Referenzen

(1) 1963/69, S. 42f.

nhr